Seit 1.Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19.August 2022 (Sächs-GVBI. S.486) in Kraft. Es gewährt jeder
Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren
Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur,
soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln
finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.